- Kündigung
- Mängel
- Mietminderung
- Räumungsklage
- Betriebskosten
Frau Rechtsanwältin Stärk berät Mieter und Vermieter in allen Fragen des Mietrechts. Sie unterstützt sie bei der Kündigung oder Abwehr der Kündigung Ihres Mietvertrages. Sie vertritt Sie vor Gericht, wenn Sie als Vermieter gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage bzw. Zahlungsklage wegen Mietrückständen erheben wollen oder sich als Mieter gegen eine Räumungsklage Ihres Vermieters verteidigen müssen. Bei Mängeln am Mietobjekt werden Sie beraten, ob ein Anspruch auf Mietminderung besteht.
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