- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Untersuchungshaft
- Nebenklage
Die Bandbreite der Verteidigung umfasst das gesamte klassische Strafrecht (z. Bsp. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung) vom leichten Vergehen bis zum schweren Verbrechen. Als Fachanwältin für Strafrecht ist Frau Rechtsanwältin Stärk im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen) tätig.
Neben ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin vertritt Frau Rechtsanwältin Stärk Geschädigte und Opfer von Straftaten in Nebenklageverfahren und erstattet Strafanzeigen und Strafanträge.
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