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Forderungsmanagement - von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung

Grundlegende Probleme

Es herrscht unbestritten eine schlechte Zahlungsmoral.
Auch die stetig ansteigende Anzahl der Insolvenzen birgt für viele Betriebe
ein Risiko, die von den insolventen Firmen abhängig sind. Aber auch unabhängig von den Insolvenzen bleiben viele Rechnungen unbezahlt – oder werden erst nach mehrmaligen Aufforderungen und sehr spät ausgeglichen.
Die Überschreitung der Zahlungsfristen ist mittlerweile gängige Praxis geworden und führt oft zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für ein Unternehmen. Es muss nun kurzfristig entschieden werden, welche Schritte Sie einleiten. Oft hängt der Erfolg der Forderungsbeitreibung von der Schnelligkeit des Gläubigers ab. Spätestens nach zwei Zahlungserinnerungen sollten Sie einen Dritten mit der Geltendmachung der Forderung beauftragen.

Inkassobüro oder Rechtsanwalt

Die direkte Beauftragung eines Rechtsanwaltes bietet viele Vorteile. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens sind die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren als Schadenersatz vollumfänglich vom Schuldner zu erstatten. Dies ist bei den Kosten für die Beitreibung durch ein Inkassobüro nicht immer der Fall.

Wir können Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • anwaltliches Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide
  • gerichtliche Durchsetzung und Titulierung im streitigen Verfahren (bei
        Widerspruch gegen den Mahnbescheid)
  • Einholung von Bonitäts- und Registerauskünften sowie EMA-Anfragen
  • zügige Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen in enger Abstimmung
        mit Ihnen
  • Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern und
        deren Durchsetzung

  • Online-Mahnverfahren.

    Das Mahnverfahren erfolgt über sicheren Internetzugang mittels Signaturkarte beim Zentralen Mahngericht. Die Korrespondenz mit dem Mahngericht erfolgt mittels E-Mail bzw. Direktzugriff auf den Gerichtsserver. Dies bedeutet, dass die Mahnbescheide in der Regel 1 Woche nach dem Antrag zugestellt werden. Der Vollstreckungsbescheid liegt etwa einen Monat nach dem Mahnbescheidsantrag vor. Gegenüber dem herkömmlichen Mahnverfahren erfolgt die Titulierung in etwa der halben Zeit und es kann umgehend die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

    Rechtsanwälte Kaufmann & Stärk
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